Kosten und Ablauf

Einzeltherapie

Private Krankenversicherung und Beihilfe: Ich arbeite in einer Privatpraxis für Psychotherapie. Das bedeutet, dass ich Ihnen direkt eine Rechnung stelle. Wenn Sie in einer privaten Krankenversicherung sind oder Beihilfe bekommen, reichen Sie die Rechnung dort zur Erstattung ein. Voraussetzung für deren Kosten-Übernahme ist, dass Ihre Versicherung grundsätzlich die Kosten von Psychotherapie übernimmt und dass ich für Sie einen Antrag auf Kosten-Übernahme schreibe, der dann von der Kasse bzw. Beihilfe genehmigt wird. Sie haben Anspruch auf 1 – 5 Sitzungen (die sogenannten probatorischen Sitzungen) ohne dass ein Antrag an die Kasse bzw. Beihilfe gestellt worden ist. In diesen Sitzungen können Sie mich als Person und meinen Arbeitsstil kennenlernen und herausfinden, ob unsere Zusammenarbeit für Sie hilfreich wäre. Wir klären gemeinsam, ob Ihre Belastungs-Situation eine solche ist, für die die Kasse bzw. Beihilfe die Kosten übernimmt. Wenn wir beide zu der Entscheidung kommen, dass eine weitere Zusammenarbeit fruchtbar ist, stelle ich einen entsprechenden Antrag. Bitte erkundigen Sie sich deshalb nach den Leistungen Ihrer Kasse bei Psychotherapie und den Unterlagen, die diese für einen solchen Antrag braucht. Mein Honorar hierfür wird durch die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) festgelegt und beträgt zur Zeit 100,55€ für eine 50-Minuten-Sitzung. Der Antrag auf Kosten-Übernahme wird von mir gesondert berechnet laut GOP.

Selbstzahler: Wenn Sie von vornherein nur wenige Sitzungen machen wollen (s. ‚Psychotherapeutisches Vorgehen‘) kann es der sinnvollere Weg sein, diese Sitzungen selbst zu bezahlen. Oder auch, wenn Ihr Anliegen nicht als ‚Störung von Krankheitswert‘ im Sinne der International Classification of Deseases (ICD) zu sehen ist. Ich stelle Ihnen dann den Satz von 100,55€ gem. GOP pro Sitzung in Rechnung. (Diesen Satz hatte ich von mir aus bis Ende August 2021 auf 82,-€ reduziert, um PatientInnen entgegen zu kommen. Das Umfeld hat sich aber seit dem Jahr 2000, in dem die Gebühren-Ordnung erlassen wurde, stark verändert: mittlerweile zahlen die gesetzlichen Krankenversicherungen deutlich höhere Honorare als die Privaten, das Antragsverfahren bei Beihilfe und einem Teil der Privaten Krankenversicherungen ist erheblich aufwendiger und zudem sehr schlecht honoriert in Relation zu den Gesetzlichen Krankenversicherungen. Damit ist der GOP-Satz bereits zu einer zu geringen Honorierung geworden – und entsprechend wird seit 2006 (!!!) um eine Anpassung gerungen …).

Sie können vereinbarte Sitzungen bis 48 Stunden vorher an Arbeitstagen absagen – erfolgt dies später, erhebe ich ein Ausfall-Honorar von 45,-€

Paartherapie

Paartherapie, auch Sexualtherapie im Paarsetting, wird von den Kassen und der Beihilfe nicht erstattet – auch wenn Paar- und Sexualprobleme sehr belastend sein können. Das bedeutet, dass Sie diese Sitzungen selbst bezahlen müssen. Das Honorar beträgt 120,- bis 200,-€ – abgestimmt auf Ihr Familien-Netto-Einkommen. Die Sitzungen dauern bei mir 60 Minuten.

Absage-Regelung: siehe oben